Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
| Sie sind hier: Startseite / Service / Apostillen - Legalisationen |
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
|
Nähere Informationen zur Legalisation und zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der
Homepage des |