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Schulpraktikum - Berufserkundung
Im Rahmen der Berufsorientierung kann Schülern aller Schulen aus dem hiesigen Bezirk für jeweils eine Woche ein Praktikumsplatz angeboten werden. Hierfür sind eine schriftliche Bewerbung sowie eine Bestätigung der Schule über den Termin der Berufsorientierung erforderlich.
Praktika am Amtsgericht Besigheim
Beim Amtsgericht Besigheim werden mehrmals im Jahr einwöchige Berufsorientierungspraktika für Schüler/innen von Gymnasien
(BOGY) sowie für Schüler/innen von Realschulen (BORS) angeboten. Die Plätze werden an Schüler/innen aus dem hiesigen
Gerichtsbezirk vergeben d.h. an Schüler/innen, die hier zur Schule gehen oder hier wohnhaft sind.
BOGY
Das Amtsgericht bietet eine BOGY-Woche jeweils in der Woche vor den Faschingsferien und vor den Herbstferien an, da die umliegenden Gymnasien einheitliche Praktikumstermine festlegen. Ein BOGY Praktikum außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich. Es handelt sich um ein Gruppenpraktikum.
Das nächste BOGY Praktikum in 2026 findet von 19. Oktober bis 23. Oktober 2026 statt.
Hierfür stehen aktuell noch 3 Plätze zur Verfügung.
Das nächste BOGY Praktikum in 2027 findet von 1. Februar bis 05. Februar 2027 statt.
Hierfür stehen aktuell noch 3 Plätze zur Verfügung.
BORS
Das Amtsgericht bietet mehrmals im Jahr an, ein BORS Praktikum zu absolvieren. Die Praktikumszeiten legt jede Realschule/
Gemeinschaftsschule individuell fest, sodass es hierfür keine festen vorhersehbaren Termine gibt. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird
geprüft, ob es zum angefragten Zeitpunkt Kapazitäten für ein BORS-Praktikum gibt.
Bewerbung
Ihre Bewerbung für ein BOGY oder BORS Praktikum mit Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses und Bestätigung der Schule über den Termin des Schulpraktikums richten Sie bitte an:
Poststelle@abgesigheim.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Bestätigung Ihrer Schule über den Termin des Schulpraktikums zwingend vorzulegen ist.
Sofern alle Unterlagen vollständig eingegangen sind und ein Praktikumsplatz verfügbar ist, erhalten Sie eine postalische Zusage. Nur mit dieser schriftlichen Zusage ist der Praktikumsplatz verbindlich. Sollte kein Praktikumsplatz zugesagt werden, könnten Sie sich möglicherweise auch bei den umliegenden Amtsgerichten (z.B. Ludwigsburg, Vaihingen/Enz) oder der Staatsanwaltschaft Heilbronn bewerben.
Nach Zusage des Praktikumsplatzes sind folgende 2 Dokumente von der Schülerin/ dem Schüler und den gesetzlichen Vertretern auszufüllen und vor Praktikumsbeginn einzureichen: Hinweisblatt Schülerpraktikum Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Schülerpraktikanten sind während ihres Praktikums bei der UKBW unfallversichert: Fragen & Antworten zum Versicherungsschutz
Frühzeitige Bewerbungen sind ausdrücklich erwünscht.
Ablauf
Ansprechpartnerin ist Frau Lindhuber-Stolze. Diese begrüßt Sie am ersten Tag Ihres Praktikums um 9 Uhr in der Amtsgerichtsgasse 5.
Sie erhalten abwechselnde Einblicke in die verschiedenen Berufe der Justiz und die Abteilungen des Amtsgerichts. Außerdem nehmen Sie an unterschiedlichen Terminen/ Verhandlungen teil. Das Praktikum ist in der Regel halbtägig.
Schulbesuche durch die zuständige Lehrkraft können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Lindhuber-Stolze erfolgen.
Ausbildung- und Berufsmöglichkeiten
Informationen zu den vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Justiz Baden-Württemberg finden Sie hier: https://seiamstaat.de/

Datenschutz
Informationen zum Datenschutz in der Justiz findet Sie auf dieser Homepage unter
