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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Besigheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk. Seit 01.01.2018 ist die Zuständigkeit im Zuge der Notariatsreform auf Betreuungs- und Nachlasssachen erweitert. Zusätzlich ist das Amtsgericht Besigheim auch für die Familiensachen und für die Nachlasssachen der benachbarten Amtsgerichtsbezirke Marbach und Vaihingen/Enz zuständig.
Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Stuttgart.
Für Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren sowie für die Hinterlegungen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Besigheim ist das Amtsgericht Vaihingen/Enz zuständig.
Für Registersachen (Handelsregistersachen und Vereinsregister) ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig.
Die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren ist beim Amtsgericht Heilbronn konzentriert. Auskünfte über Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren erhalten sie in den Insolvenzbekanntmachungen