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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Besigheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk. Ab 01.01.2018 wird die Zuständigkeit im Zuge der Notariatsreform auf  Betreuungs- und Nachlassachen erweitert. Zusätzlich ist das Amtsgericht Besigheim auch für die Familiensachen und ab 01.01.2018 für die Nachlassachen der benachbarten Amtsgerichtsbezirke Marbach und Vaihingen/Enz zuständig. Eine  Übersicht über die zum Amtsgerichtsbezirk gehörenden Orte finden sie hier.

Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Stuttgart.

Für Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren aus dem Bezirk des Amtsgerichts Besigheim ist das Amtsgericht Vaihingen/Enz zuständig.

Für Handelsregistersachen und seit 20.10.2014 auch für das Vereinsregister ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Informationen zur sonstigen Registersachen finden sie hier.

Die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren ist beim Amtsgericht Heilbronn konzentriert. Auskünfte über Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren erhalten sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".


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