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Im Zuge der Notariatsreform wurden alle
staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst.
Die bislang von den staatlichen Notariaten wahrgenommenen Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlass- und Betreuungsgericht) sind zum 01. Januar 2018 auf die Amtsgerichte übergegangen.
So ist das Amtsgericht Besigheim für die Betreuungs- und Nachlasssachen der ehemaligen Notariate Besigheim, Bietigheim, Bissingen, Kirchheim am Neckar sowie zusätzlich für Nachlassachen der ehemaligen Notariate Vaihingen/Enz und Sachsenheim aus dem Amtsgerichtsbezirk Vaihingen/Enz und der ehemaligen Notariate Marbach, Steinheim und Großbottwar aus dem Amtsgerichtsbezirk Marbach zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf der vom Justizministerium Baden-Württemberg eingerichteten Seite zur Notariatsreform.
